Ab 1.9. Verkauf von Staubsaugern nur unter 1600 Watt erlaubt

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Obwohl das Bundesgremium wie bekannt dieser Regelung äußerst kritisch gegenüber steht, hat die EU entschieden, dass nur mehr Staubsauger mit weniger als 1600 Watt Leistung verkauft werden dürfen

. Für Staubsauger mit Wasserfilter gibt es eine Übergangsfrist bis 1.9.2017

. Die Energieersparnis durch diese Maßnahme wird wohl nur geringfügig sein. Nach den Informationen der WKO werden alle wesentlichen Hersteller im Herbst neue Modelle vorstellen, die diese EU-Regelung erfüllen.
Wie bei Kühlschränken, Waschmaschinen, Fernsehern etc . sind auch Energieeffizienz-Etiketten in der Ausstellung anzubringen, um dem Konsumenten die Auswahl zu erleichtern. Sollte ein Hersteller diese Etiketten nicht zur Verfügung stellen, ersucht das Gremium für den Elektro- und Einrichtungshandel um Information.

Selbstverständlich können alle lagernden Geräte nach wie vor verkauft werden, diese müssen auch nicht „nachgelabelt“ werden. Das Gremium für den Elektro- und Einrichtungshandel geht davon aus, dass Geräte mit höherer Leistung vom Konsumenten auch zukünftig besonders gefragt sein werden, eine Lagerabwertung wird daher nicht erforderlich sein.
Quelle: WKO
 

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