Alno: Einstweilige Verfügung gegen die Fertigung von Brinkmeier Küchen

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Demnach ist es Alno untersagt, “Küchen der Marke Brinkmeier” zu produzieren.

Unterschiedliche Auffassungen gibt es, was  unter “Küchen der Marke Brinkmeier” zu verstehen ist, bzw

. über den Übergang der Markenrechte an die Casto Gesellschaft.

Alno wird gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen.
 

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