Demnach ist es Alno untersagt, “Küchen der Marke Brinkmeier” zu produzieren.
Unterschiedliche Auffassungen gibt es, was unter “Küchen der Marke Brinkmeier” zu verstehen ist, bzw
. über den Übergang der Markenrechte an die Casto Gesellschaft.
Alno wird gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen.