Insbesondere der Vorwurf, einzelne Mitglieder des Fachverbandes würden mit ihren Einsprüchen die von der BBG veröffentlichen Ausschreibungen für Büromöbel unbegründet blockieren, weist der Fachverband mit Entschiedenheit zurück.
Die Büromöbelhersteller richten an die BBG lediglich die Forderung nach Einhaltung vergaberechtskonformer Ausschreibungskriterien
. Nach einem vom Fachverband der Holzindustrie in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist dies auch bei der 3
. Auflage der Ausschreibung nicht der Fall
. Ein objektives Urteil über die Rechtskonformität der gegenständlichen Ausschreibung liegt aber alleine beim Bundesvergabeamt . Der Antrag auf Nachprüfung des aktuellen Vergabeverfahrens von Seiten eines Unternehmens wird derzeit vom BVA inhaltlich geprüft.
Alle betroffenen Büromöbelhersteller sind an einer raschen Lösung und einer vergaberechtlich konformen Ausschreibung interessiert.
Die Frage über die Notwendigkeit oder Zulässigkeit von Rechtsmitteln bzw. die Frage, ob sich die Büromöbelindustrie mit ihrer Forderung selber schadet, stellt sich somit nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf: www.moebel.at
Quelle: Österreichische Möbelindustrie