Newcomer-Förderung auf der ZOW 2015- Junge Unternehmen sparen bis zu 70 Prozent

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Im Rahmen der BAFA-Förderung stellten in den vergangenen Jahren auf der ZOW jeweils zwischen zehn und 15 Newcomer aus den verschiedensten Produktberei-chen auf einem Gemeinschaftsstand ihre Neuheiten vor
. Ziel der Förderung, dem sogenannten „Messeprogramm junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen in Deutschland“, ist die Stärkung der Innovationskraft deutscher Unternehmen. Seit dem 1. Juni 2007 fördert das BAFA daher speziell die Teilnahme von Start-ups an ausgewählten Messen in der Republik.

Sprungbrett für den Markteinstieg
Zu den Firmen, die die Förderung nutzten, gehört unter anderem das Unternehmen Leimholzprofi, das 2013 innerhalb des Gemeinschaftsstandes auf der ZOW seinen ersten Messeauftritt hatte. „Das Konzept des Gemeinschaftsstands trägt dazu bei, dass Start-ups auf der Messe wirkungsvoll auf sich aufmerksam machen und das Interesse bei Besuchern und Ausstellern geweckt wird“, erklärt Jan Steverink, der im Außendienst von Leimholzprofi tätig ist und auch im kommenden Jahr den Messestand betreut. „Die Förderung gibt jungen Unternehmen die Möglichkeit, am Markt anzudocken, Präsenz zu zeigen und die Wirkung der eigenen Produkte zu testen. Besonders hilfreich war auch der Informationsaustausch auf der Messe – wir haben gutes Feedback zur Produktvermarktung bekommen“, so Steverink

. Leimholzprofi, Hersteller von Leimholzplatten und Halbfabrikaten, ist 2015 bereits zum dritten Mal Aussteller auf der ZOW: „Das Messeprogramm gab uns Auftrieb: Durch unsere Teilnahme haben wir viele Neukunden gewonnen, wodurch unser Umsatzwachstum entsprechend beflügelt wurde“, betont Steverink.

In wenigen Schritten zum Messeauftritt
Die Jungaussteller können die Förderung ihres Messeauftritts auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, bafa.de) beantragen, wo auch die entsprechenden Voraussetzungen für die Teilnahme am Förderpro-gramm aufgeführt sind . So muss sowohl der Sitz als auch der Geschäftsbetrieb des Unternehmens in Deutschland liegen. Zudem darf der Betrieb nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, der Jahresumsatz sollte maximal bei zehn Millionen Euro liegen und die Unternehmensgründung darf nicht länger als zehn Jahre zurücklie-gen
. Förderfähig sind die Kosten für die Standmiete und den Standbau, wobei der Aussteller die verbleibenden 30 beziehungsweise 40 Prozent der Gebühren selber trägt. Um die Förderung zu erhalten, werden interessierte Unternehmen zudem darum gebeten, sich parallel zum Bewilligungsantrag mindestens acht Wochen vor Messebeginn beim Veranstalter, Clarion Events Deutschland, für die ZOW anzu-melden – Anmeldeschluss für die Zuliefermesse ist somit der 15
. Dezember 2014.


Förderung von jungen Unternehmen auf der ZOW

Weitere Informationen unter: www.zow.de
Quelle: Clarion Events

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