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0:1 Rücknahmeverpflichtung bei Elektrogeräten abgewendet !
Bei Elektroaltgeräten gibt es eine neue EU-Verordnung, die größere Betriebe des Elektrohandels zur unbegrenzten und kostenlosen Rücknahme von Kleingeräten verpflichtet, ohne dabei gleichzeitig einen Verkauf tätigen zu können (0:1-Regelung). Der Händler würde damit zum Abfallsammler degradiert werden, ohne dafür irgendeine Vergütung zu erhalten.
„Jugendarbeitslosigkeit droht bei EU-Gewerbe-Liberalisierung“
Bei einer Podiumsdiskussion im Zuge der Fachmesse „austro-farbe“ in Wieselburg wurde über die Zukunft bei der Berufsausbildung beim Gewerbe diskutiert.
Mit Parkett gibt’s Feines auf die Ohren
Holzfußböden verleihen der Musik den letzten Schliff.
Wegweisendes Pilotprojekt von Volvo: das Auto wird zur Paketstation
• 60% der Menschen hatten im letzten Jahr Zustellprobleme beim Online-Shopping • Lieferdienste benötigen im Schnitt 2,8 Versuche, bis sie den Empfänger erreichen • Dank digitalen Schlüsseln können im Fahrzeug Pakete abgegeben und abgeholt werden
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