Die EU-Kommission hat heute bekanntgegeben, die seit 1 . Jänner 2019 geltende Sondersteuer für Einzelhandelsketten in Höhe von 2,5 Prozent in der Slowakei vorläufig zu stoppen
. Die Kommission hegt Bedenken, dass bestimmte Befreiungen von der Steuer einigen Einzelhändlern einen selektiven Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen und somit gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen
. Österreich hat sich auf mehreren Ebenen in der Slowakei und bei der EU-Kommission über diese Steuer und die damit verbundenen Wettbewerbsnachteile für heimische Handelsunternehmen beschwert, unter anderem mit einer Binnenmarktbeschwerde. Neben den Branchenvertretern und der Wirtschaftskammer hat Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sich in einem Brief an den zuständigen slowakischen Minister gewandt und auf Experteneben hat das BMDW die entsprechenden Bedenken in Brüssel vorgebracht.
„Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für den heimischen Handel
. Diese Steuer hätte Firmen aus dem Ausland überproportional hart getroffen, zu einem Wettbewerbs-nachteil für unsere Unternehmen vor Ort geführt und Arbeitsplätze gefährdet“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmdw.gv.at
Quelle: BMDW