Handelsverband begrüßt neue EU-Zollbestimmungen gegen unfairen Fernost-Wettbewerb

Der Rat der Europäischen Union hat heute die neuen Zollbestimmungen für Kleinsendungen, die über den E-Commerce in die EU eingeführt werden, formell gebilligt. Damit wird die bisherige Zollbefreiung für Sendungen unter 150 Euro abgeschafft. Ab 1. Juli 2026 wird für solche Sendungen ein einheitlicher Zollsatz von 3 Euro pro Warengruppe erhoben, bis voraussichtlich 2028 ein modernes EU-Zollsystem mit zentraler Datenplattform eingeführt wird.

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