Die seit Anfang 2017 umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen im ALNO Konzern zeigen nach den ersten fünf Monaten bereits Erfolge: Unter anderem konnte der operative Fehlbetrag (EBITDA vor Restrukturierung) nach vorläufigen Zahlen per Mai 2017 im Inland um 8,7 Mio
. Euro auf -1,3 Mio . Euro reduziert werden (Jan-Mai 2016: -10,0 Mio. Euro).
Trotz dieser operativen Erfolge ist der Vorstand aufgrund der hohen Finanzverbindlichkeiten und der damit verbundenen Zinsbelastung gehalten, einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen. Zuletzt konnte in den mit potenziellen Investoren und Gläubigern geführten Verhandlungen keine Einigung erzielt werden.
Mit dem Antrag verfolgt der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat das Ziel, die 2012 mit dem sogenannten ESUG („Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“) eingeführten Vorteile zu nutzen und das Unternehmen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen fortzuführen
. Die bisherige starke Marktposition als einer der größten inländischen Küchenhersteller soll gesichert werden.
Sollte das Amtsgericht ein vorläufiges Verfahren in Eigenverwaltung eröffnen, bleibt der Vorstand unverändert in der Geschäftsführung und ist voll handlungsfähig. Der Geschäftsbetrieb läuft insgesamt unverändert weiter, die Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld abgesichert.
Anträge auf Sanierung in Eigenverwaltung werden ebenfalls für die Tochtergesellschaften Wellmann GmbH & Co KG sowie die Logistik & Service GmbH gestellt. Alle übrigen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einschließlich der Pino Küchen GmbH sind von dem Antrag nicht betroffen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.alno-ag.de
Quelle: ALNO
