Schramböck: Unternehmen können Garantien ab sofort beantragen

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Immer mehr österreichische Unternehmen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen. Insbesondere entstehen durch Änderungen bei Lieferketten und Kundenbeziehungen Mehrkosten, die zwischenfinanziert werden müssen
. „Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Hier zu unterstützen und etwaige negative Auswirkungen abzufangen ist von großer Bedeutung. Darum stehen ab sofort 10 Millionen Euro für Überbrückungsfinanzierungen zur Verfügung“, betont Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck die Wichtigkeit von Sofortmaßnahmen für heimische Unternehmen. Um zu verhindern, dass Unternehmen in dieser Situation in Liquiditätsschwierigkeiten kommen, wurden von der aws im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort die aws Überbrückungsgarantie im Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise“ gestartet. „Mit dem Programm greifen wir in herausfordernden Zeiten gezielt klein- und mittelständischen Unternehmen und damit dem Rückgrat der österreichischen Wirtschaft unter die Arme . Die dafür notwendigen Richtlinien wurden in Kraft gesetzt und die Garantien können ab sofort bei der aws beantragt werden“, so Schramböck.

aws-Angebot „Garantie in Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise“

Österreichische Unternehmen aus Gewerbe und Industrie werden mit diesem neuen Angebot bei Betriebsmittelkrediten von bis zu 2,5 Millionen Euro mit einer 80-prozentigen Garantie unterstützt. Das vom aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) abgewickelte Programm richtet sich an gewerbliche und industrielle KMU. Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.

Bei diesem Angebot gelten die Grundsätze für aws-Garantien nach dem KMU-Förderungsgesetz (KMU-FG). Das bedeutet Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche sind nicht umfasst, sondern werden von der Tourismusbank ÖHT unterstützt.

Weitere Informationen zu den Bedingungen der Garantie unter: https://www.aws.at/aws-garantien-fuer-ueberbrueckungsfinanzierungen/

www.bmdw.gv.at
Quelle
. BMDW

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