Villeroy & Boch verschiebt die Hauptversammlung

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Grund für diese Entscheidung ist die sich stark ausbreitende Infektion mit dem Corona- Virus (Sars-CoV-2)
. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes hat mit Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes über
Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie vom 16.03.2020 landesweit sämtliche Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen mit mehr als 5 Personen bis zum 20. April 2020 verboten. Auf dieser Grundlage hat die
zuständige Ortspolizeibehörde Merzig die Durchführung der Hauptversammlung untersagt.

Durch die Absage der Hauptversammlung verschiebt sich unter anderem der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 und entsprechend die Auszahlung der Dividende . Die Hauptversammlung soll an einen neuen Termin innerhalb der aktienrechtlich
vorgesehenen Frist von acht Monaten des aktuellen Geschäftsjahres nachgeholt werden. Die Villeroy & Boch AG wird ihre Aktionärinnen und Aktionäre und die Öffentlichkeit rechtzeitig über die weitere Planung informieren.

Weitere Informationen finden Sie unter www.villeroy-boch.com
Quelle: Villeroy & Boch

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