Nicht zuletzt den Bemühungen der Wirtschaftskammer auf europäischer Ebene ist es zu verdanken, dass dazu eine Ausnahmeregelung eingebracht werden konnte
. Erbringt das Mitgliedsland bereits jetzt hohe Sammelquoten, dies ist in Österreich mit ca . 9 Kg/Einwohner der Fall, liegt die Umsetzung dieser 0:1- Regelung in seinem Ermessen.
Das Lebensministerium hat jetzt einen entsprechenden Verordnungsentwurf veröffentlicht, wobei gerade in den letzten Wochen – für Sie vielleicht unbemerkt- von anderer Seite vehement gefordert wurde, trotz unserer hohen Sammelleistung diese Ausnahmeregelung nicht anzuwenden.
Unter Aufbietung aller Kräfte ist es gelungen die 0:1-Regelung, die eine extreme Kostenbelastung für unsere Betriebe bedeuten würde, in Österreich zu verhindern, die Rücknahmeverpflichtungen im bisherigen Umfang werden sich daher nicht ändern.
Die Wirtschaftskammer freut sich über diesen Erfolg und dankt auch dem Lebensministerium, das die umfangreiche Argumentation der WKO immer positiv aufgenommen hat
. Die WKO wird Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Quelle: WKO