Begleitscheinpflicht – auch für Elektrohändler

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Für die Lagerung, Sammlung und Übergabe von Abfällen sind generell spezielle Vorschriften und Aufzeichnungspflichten zu beachten

. Zum Teil handelt es sich um gefährliche Abfälle, für diese besteht darüber hinaus Begleitscheinpflicht.
Beispiele für gefährliche Abfälle: Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG), die Batterien enthalten, Kühlgeräte, Bildschirmgeräte, Leuchtstofflampen.

Das Bundesgremium hat in Abstimmung mit der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle sowie dem BMLFUW zwei Informationsblätter zu diesem wichtigen Thema erstellt . In diesen werden die wichtigsten Verpflichtungen der Händler/Händlerinnen im Zusammenhang mit der Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) beschrieben
. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Rücknahme gefährlicher EAG.

Das Kurzmerkblatt dient als Erstinformation, im Langmerkblatt finden Sie detailliertere Informationen
. Den Merkblättern liegt auch ein ausgefüllter Musterbegleitschein bei.

Kurzmerkblatt Begleitschein

Merkblatt Begleitschein Langversion
Quelle: WKO

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