ACHTUNG bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten!

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Jeder Händler, der Elektroartikel in seinem Sortiment führt, ist verpflichtet, bei Verkauf eines Neugerätes ein gleichartiges Altgerät des Käufers, so gewünscht, kostenlos zurückzunehmen (1:1-Regelung).

Dieses Altgerät muss dann verordnungskonform einer offiziellen Sammelstelle angeliefert werden

. Ein Verzeichnis dieser Stellen finden Sie hier: http://www.elektro-ade.at/elektrogeraete-sammeln/liste-der-sammelstellen-in-oesterreich/ Altgeräte, die beispielsweise zu den Kategorien Kühlgeräte, Lampen oder Bildschirmgeräte zählen, sind gefährlicher Abfall und daher begleitscheinpflichtig
. Das Gremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels ersucht um genaue Überprüfung, dass diese Begleitscheine auch vorhanden sind.

Wird ein Kühlgerät verkauft, ist auf der Rechnung oder Lieferschein des Händlers die Rücknahme eines Altgerätes vermerkt, muss sich dazu auch ein entsprechender Begleitschein beim Händler vorfinden. Von der Gewerbebehörde wird dies sehr penibel geprüft, bei Verfehlungen sind die Strafen sehr hoch, wobei jeder einzelne Vorfall bestraft wird
. Interventionen in solchen Fällen sind immer erfolglos.

Eine Aktion für den Elektro- und Einrichtungsfachhändler
Quelle: WKO
 

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